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Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa).

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 benötigen alle Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft.

Als dem Betriebsleiter direkt unterstellten Unterstützung sind sie für die fachliche Beratung beim Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung verantwortlich.

 

Unsere Sicherheitsingenieure übernehmen dabei die technische Betreuung nach dem ASiG und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV).

 

Das heißt, die Betriebsstätten auf Gefährdungen zu überprüfen, die Ergebnisse zu dokumentieren, darauf, mögliche Verbesserungen zu kommunizieren und anschließend deren Umsetzung zu überwachen.

SiFa Tätigkeit

Unsere SiFas orientieren sich für die Ausführung Ihrer Tätigkeit an den Handlungskreislauf und befolgen einem PDCA (Plan-Do-Check-Act)-Prinzip, wie er hier beispielhaft umrissen ist:

Sicherheitsfachkraft mit Bauhelm und Schutzbrille schaut lächelnd in die Kamera.
Eine Grafik erklärt das Plan-Do-Check-Act Prinzip.
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